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Gefahrstoffe

Prototyp

Pflicht sind die fünf Angaben nach § 6 Abs. 12 GefStoffV: Bezeichnung, Einstufung, Mengenbereich, Arbeitsbereiche, Verweis auf das Sicherheitsdatenblatt.

Gefahrenpiktogramme
Arbeitsbereiche mit möglicher Exposition

Nicht mehr verwendet

Einstellung

Ab welchem Alter des Sicherheitsdatenblatts soll die Übersicht einen Hinweis zeigen? Das Gesetz nennt keine Zahl, deshalb schlägt die App keine vor. Leer heißt: kein Hinweis.