Pflicht sind die fünf Angaben nach § 6 Abs. 12 GefStoffV: Bezeichnung, Einstufung, Mengenbereich, Arbeitsbereiche, Verweis auf das Sicherheitsdatenblatt.
Ab welchem Alter des Sicherheitsdatenblatts soll die Übersicht einen Hinweis zeigen? Das Gesetz nennt keine Zahl, deshalb schlägt die App keine vor. Leer heißt: kein Hinweis.